Häufige Fragen | FAQ: Immobilienbewertung
Wer sind die Auftraggeber eines Immobilien-Gutachtens?
Auftraggeber sind Amtsgerichte, Nachlasspfleger, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmen und insbesondere auch Privatpersonen. Aus Gründen der Diskretion werden hier namentlich keine unserer Auftraggeber genannt. Sie alle schätzen die Eigenschaften eines öffentlich bestellten und vereidigten bzw. zertifizierten Sachverständigen. Diese unterwerfen sich strengsten Verhaltensregeln, z. B. der Sachverständigenordnung der IHK Koblenz, welche mit folgenden Stichworten zu charakterisieren sind:
- Besondere Fachkunde
- Fundierte Marktkenntnisse
- Unabhängigkeit
- Weisungsfreiheit
- Gewissenhaftigkeit
- Unparteilichkeit
- Kompetenz
- Erfahrung
- Rechtssicherheit
- Objektivität
Wie läuft eine Gutachtenerstattung ab?
Zuerst wird ein zeitnaher Ortstermin zur Besichtigung des Objektes vereinbart, zu dem die baulichen Tatsachen festgestellt werden. Nach Vorlage aller Daten und Fakten wird das Gutachten bearbeitet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Erstellung von Wertgutachten werden zahlreiche Objektunterlagen benötigt, die sich teilweise im Zugriffsbereich des Eigentümers befinden. Diese können als Original, in Kopie oder in digitaler Form eingereicht werden. Aber keine Angst: Sollten diese nicht vorliegen, werden sie soweit möglich von uns über die Ämter und Stellen beschafft.
Möglichst vorzulegen:
Bauunterlagen der vorhandenen Gebäude, bestehend aus
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Flächenberechnungen
- Angabe zum Baujahr
- Baugenehmigungsbescheide
- Aufstellung durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen
Soweit in den letzten 20 Jahren Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, z.B. Austausch der Fenster, Modernisierung von Bädern und Leitungssystemen, Austausch der Heizungsanlage. - Energieausweis
- Angaben zu sonstigen Rechtsverhältnissen zum Beispiel Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, nicht im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen
- Bei vermieteten Objekten aktuelle Mietverträge (auch von ggf. vorhandenen Werbetafeln, Mobilfunkantennen o.ä.) und Auflistung der tatsächlich vereinbarten Mieten
- Bei Wohnungs- und Teileigentum zusätzlich:
- Aufteilungsplan
- Teilungserklärung
- Angabe der Hausverwaltung
- Beschlusssammlung
- Höhe der Instandhaltungsrücklage - Bei Erbbaurechten Erbbaurechtsvertrag nebst sämtlicher Nachträge sowie Angaben zu Erbbauzinserhöhungen
Werden üblicher Weise von uns beschafft:
- Aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
- Wenn in Abteilung II des Grundbuchs Lasten und Beschränkungen eingetragen sind, werden zusätzlich die entsprechenden Verträge (Eintragungsbewilligungen) benötigt (zum Beispiel notarielle Urkunden zur Bestellung von Dienstbarkeiten).
- Aktuelle Katasterunterlagen und lizenziertes Kartenmaterial
- Berechnung der Brutto-Grundflächen und/oder der Wohn-/Nutzflächen
- Aktueller Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Angaben zum Beitrags- und Abgabenzustand Bescheinigungen über bezahlte oder noch anfallende Beiträge und Abgaben für Erschließungseinrichtungen
- Angaben zum Baugrund und zu eventuellen Altlasten
Wie lange dauert die Gutachtenerstattung?
Je nach Dringlichkeit! Die Erstattung eines Gutachtens erfordert im Normalablauf etwa vier bis sechs Wochen. Dies ist auch von behördlichen Auskünften und den vorhandenen Unterlagen abhängig.
Sie haben FRAGEN zur Wertermittlung von Immobilien?
Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!
Wir sind telefonisch unter 0261 56467 oder per E-Mail unter info@immowert-koblenz.de für Sie da!
Individuelle Lösungen durch persönliche Beratung!
QUALIFIZIERT, SERIÖS, ZUVERLÄSSIG
Bianca Löw | Betriebswirtin (VWA)
Öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK zu Koblenz als Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Zertifizierte Sachverständige
für Immobilienbewertung DIAZert für die Marktwertertmittlung aller Immobilienarten -
DIN EN ISO/IEC 17024